Lizenz f. Luftsportgeräteführer (SPL)

 Die Lizenz für Luftsportgeräteführer berechtigt zum Führen von Ultraleichtflugzeugen. In unsesrem Verein bieten wir Ihnen ausschließlich den Lizenzerwerb für "Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge", die auch als "Dreiacher" bezeichnet werden.
Diese gelten nach europäischem Luftrecht zwar als Sportgeräte, für das ungeübte Auge sind diese jedoch nicht von "richtigen" Flugzeugen zu unterscheiden und können anhand ihrer Flugleistungen als moderne, schnelle und ökonomische Reiseflugzeuge betrachtete werden.
Sie sind für max. 2 Personen und, bedingt durch ihre Leichtbauweise, für geringere Belastungen zugelassen sowie durch ihr geringeres max. Abfluggewicht limitiert.
SPL steht für:  Sport Pilot License

Voraussetzungen für den Lizenzerwerb

  • Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
  • 2 Passbilder
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

Theorie

Modul I ("Allgemeine Fächer"):

  • Luftrecht
  • Flugfunk
  • Navigation
  • Meteorologie 

Modul II ("Spezielle Fächer"):

  • Technik (und pyrotechnische Einweisung)
    Pyrotechnik wird durch den Ausbildungsleiter der Flugschule geprüft, die Theorie-Prüfung durch den Prüfungsrat.
  • Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis

  • 30 h Flugzeit auf aerod. gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
  • Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen.
  • Mind. drei Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände sowie in das Verhalten bei Notfällen.

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